Mitglied kann jeder Bürger, jede Bürgerin werden, welche(r) das 10. Lebenjahr vollendet hat.
Nach Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrages (Vordruck) bei der Abteilung Schießsport erhält der Antragsteller innerhalb von 14 Arbeitstagen einen Eingangsbescheid. Der Antragsteller hat sich in
der nachfolgenden Zeit durch regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen und Abteilungsveranstaltungen in das Vereinsleben einzubringen und sich mit den Grundsatzregeln vertraut zu machen.
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt frühestens 6 Monate nach Eingang des Antrages zur Aufnahme in die Abteilung Schießsport. Für Mitglieder sind die Grundsatzregeln der Abteilung Schießsport, die
Satzung des PSV Aschersleben e.V. sowie die Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Verbände bindend.
Bei Bekanntwerden von Verstößen nach waffenrechtlichen Vorschriften und deren ordnungs- bzw. strafrechtlicher Sanktionierung durch eine zuständige Behörde kann die Abteilungsleitung den Ausschluss
des Mitgliedes beantragen. Dem betreffenden Mitglied ist vor der Mitgliederversammlung Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Abteilung Schießsport ist auch offen für Bürger, die sich aus beruflichen oder anderweitigen Gründen für einen begrentzen Zeitraum im hiesigen Territorium aufhalten. Für diese Bürger wird eine
Zeitmitgliedschaft angeboten. Diese reicht von mindestens einem Jahr bis maximal drei Jehre. Nach Ablauf dieser Zeit hat das Mitglied zu entscheiden, ob es seine Zeitmitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft umwandelt
oder diese beendet. Eine Verlängerung der Zeitmitgliedschaft ist nicht möglich.
|