Mitgliedschaft
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Auszüge aus den Grundsatzregeln der Abteilung Schießsport

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder Bürger, jede Bürgerin werden, welche(r) das 10. Lebenjahr vollendet hat.

Nach Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrages (Vordruck) bei der Abteilung Schießsport erhält der Antragsteller innerhalb von 14 Arbeitstagen einen Eingangsbescheid. Der Antragsteller hat sich in der nachfolgenden Zeit durch regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen und Abteilungsveranstaltungen in das Vereinsleben einzubringen und sich mit den Grundsatzregeln vertraut zu machen.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt frühestens 6 Monate nach Eingang des Antrages zur Aufnahme in die Abteilung Schießsport. Für Mitglieder sind die Grundsatzregeln der Abteilung Schießsport, die Satzung des PSV Aschersleben e.V. sowie die Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Verbände bindend.

Bei Bekanntwerden von Verstößen nach waffenrechtlichen Vorschriften und deren ordnungs- bzw. strafrechtlicher Sanktionierung durch eine zuständige Behörde kann die Abteilungsleitung den Ausschluss des Mitgliedes beantragen. Dem betreffenden Mitglied ist vor der Mitgliederversammlung Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Abteilung Schießsport ist auch offen für Bürger, die sich aus beruflichen oder anderweitigen Gründen für einen begrentzen Zeitraum im hiesigen Territorium aufhalten. Für diese Bürger wird eine Zeitmitgliedschaft angeboten. Diese reicht von mindestens einem Jahr bis maximal drei Jehre. Nach Ablauf dieser Zeit hat das Mitglied zu entscheiden, ob es seine Zeitmitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft umwandelt oder diese beendet. Eine Verlängerung der Zeitmitgliedschaft ist nicht möglich.

§ 9 Beiträge / Gebühren

Die Abteilung Schießsport erhebt einen Jahresbeitrag in Höhe von 100,00 €. Dieser Beitrag schließt die Beiträge für den PSV Aschersleben e.V. und für den Dachverband ein. Für Mitglieder bis 14 Jahre beträgt der Jahresbeitrag 60,00 €, für Mitglieder unter 18 Jahren ohne eigenes Einkommen beträgt der Jahresbeitrag 80,00 €. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das folgende Kalenderjahr zu entrichten.

Die Aufnahmegrbühr beträgt 100,00 €, für Mitglieder unter 18 Jahren ohne eigenes Einkommen 25,00 €, für Mitglieder unter 18 Jahren mit eigenem Einkommen 50,00 €.

Für Mitglieder auf Zeit beträgt die Aufnahmegebühr 50,00 € und der Jahresbeitrag 100,00 €. Entschließt sich ein Zeitmitglied zum Verbleiben in der Abteilung Schießsport, so reicht die schriftliche Willensbekundung des Mitgliedes an den Abteilungsvorsitzenden. Die Differenz zur sonst üblichen Aufnahmegebühr ist auszugleichen.

Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, wendet sich bitte an den Abteilungsvorsitzenden oder den Schießmeister.

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letzte Aktualisierung: 12.04.2010